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09.01.2025

Balkonkraftwerk anmelden

Balkonkraftwerk anmelden

Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks gestaltet sich mittlerweile unkompliziert. Vermieter können Mini-PV-Anlagen nicht mehr ohne triftigen Grund ablehnen. Hier sind alle Informationen zusammengefasst, inklusive einer umfassenden Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Pflicht zur Anmeldung nach der Inbetriebnahme

Es ist erforderlich, bestimmte Vorschriften einzuhalten, da deren Missachtung Folgen nach sich ziehen kann. Eine ausdrückliche Zustimmung des Vermieters ist nicht notwendig.

Balkonkraftwerke oder Mini-PV-Anlagen ermöglichen es, mit geringen Investitionen und minimalem Aufwand einen Teil der Energiekosten zu reduzieren. Dank neuer gesetzlicher Bestimmungen ist nicht nur die Nutzung der Balkonfläche zur Energieerzeugung gestattet, sondern auch die Registrierung wurde erheblich vereinfacht.

Balkonkraftwerk mit Speicher

Registrierungspflicht für Mini-PV-Anlagen

Ab Mai 2024 haben Betreiber die Möglichkeit, bis zu 800 Watt aus ihrem Balkonkraftwerk ins Stromnetz einzuspeisen. Die Anmeldung dieser Anlagen ist verpflichtend und spielt eine zentrale Rolle für die Stabilität des öffentlichen Stromnetzes. Netzbetreiber müssen informiert sein, wo in ihrem Gebiet überschüssiger Solarstrom eingespeist werden könnte. Die Anmeldung einer privaten Mini-PV-Anlage ist kostenfrei, muss jedoch innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen, da andernfalls ein Bußgeld droht.

Um den Ausbau der Solarstromproduktion zu beschleunigen, hat der Gesetzgeber im Rahmen des „Solarpakets I“ die administrativen Voraussetzungen deutlich vereinfacht. Wer ein Balkonkraftwerk installiert, muss sich lediglich im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registrieren. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist seit April 2024 nicht mehr erforderlich.

Schritte zur Anmeldung im Marktstammdatenregister

Die Registrierung im Marktstammdatenregister kann in vier einfachen Schritten online erfolgen:

1. Klicken Sie auf „Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs“ und dann auf „Registrierung einer Solaranlage“.

2. Wählen Sie die Option „Steckerfertige Solaranlage“ aus.

3. Falls noch kein Benutzerkonto existiert, müssen Sie eines anlegen und die Fragen des Einrichtungsassistenten kurz beantworten.

4. Füllen Sie die verbleibenden Angaben zum Standort und den technischen Daten aus.

Für die Registrierung sind außer Ihren persönlichen Daten nur wenige Angaben erforderlich:

– Zählernummer: Diese finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung oder direkt an Ihrem Stromzähler.

– Datum der Inbetriebnahme: Das Datum, an dem die Balkonanlage erstmals in Betrieb genommen wurde.

– Technische Daten: Herstellerinformationen zu den Solarmodulen und dem Wechselrichter, insbesondere zur Leistung (in Watt).

Auf der Website der Bundesnetzagentur steht zudem ein erklärendes Video zur Verfügung, das zeigt, wie die Anmeldung eines Balkonkraftwerks funktioniert. Ein digitaler Registrierungsassistent erleichtert ebenfalls den Prozess.

Wichtige Vorschriften für Balkonkraftwerke

Um die Netzstabilität zu gewährleisten, muss das Balkonkraftwerk bestimmten technischen Anforderungen genügen. Für jeden Stromzähler gelten die folgenden Grenzwerte:

– Die Gesamtleistung aller installierten Solarmodule darf maximal 2000 Watt betragen.

– Die Nennleistung des Wechselrichters darf 800 Watt nicht überschreiten.

Es ist zulässig, mehrere Balkonkraftwerke in einem Haushalt zu betreiben, solange die genannten Limits beachtet werden. Pro Stromkreis darf jedoch nur ein Wechselrichter genutzt werden. Überschreitet die Leistung am Balkon die zulässigen Werte, unterliegt die Anlage den strengeren Vorschriften für reguläre PV-Anlagen, einschließlich umfangreicherer Anmeldeverfahren und Installationsvorgaben.

Konsequenzen bei Missachtung der Vorschriften

Betreiber, die ihr Balkonkraftwerk nicht innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister anmelden, begehen gemäß § 95 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) eine Ordnungswidrigkeit. Die Bundesnetzagentur kann in diesem Fall Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro verhängen.

Die Anmeldepflicht entfällt für autarke Balkonkraftwerke, die keinen Anschluss an das öffentliche Stromnetz haben. Diese Erzeugungsanlagen sind typischerweise kleine portable Solaranlagen, die zur direkten Aufladung von Batteriespeichern oder beim Camping eingesetzt werden. Da sie nicht mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden sind, erfolgt keine Eintragung im Marktstammdatenregister.

Änderungen der Vorschriften zur Installation

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Installation von Balkonkraftwerken wurden zugunsten vieler Mieter gelockert. Im Jahr 2024 wurden vom Bundestag und Bundesrat entsprechende Anpassungen im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht beschlossen, die die Installation solcher Anlagen erleichtern. Eine vorherige Anfrage ist zwar weiterhin notwendig, eine Ablehnung des Vermieters muss jedoch gut begründet werden.

Wenn der Solarstrom über veraltete Stromzähler ins Hausnetz eingespeist wird, können diese oft rückwärts laufen. Bei der Anmeldung im MaStR wird der Netzbetreiber automatisch über den erforderlichen Austausch des Stromzählers mit Rücklaufsperre informiert. Bis dieser Wechsel vollzogen ist, dürfen Haushalte ihre Balkonkraftwerke weiterhin mit alten Ferraris-Zählern betreiben.

In naher Zukunft wird es auch möglich sein, Balkonkraftwerke offiziell an herkömmlichen Schuko-Steckdosen zu betreiben, anstatt an einer Wieland-Steckdose, die zuvor durch einen Elektriker installiert werden musste. Bis Mitte 2025 sollte eine Produktnorm für Mini-Solaranlagen vorliegen, die dies regelt. Zudem empfiehlt die Verbraucherzentrale, darauf zu achten, dass die Hersteller den DGS-Sicherheitsstandard einhalten.

Betreiberwechsel und Stilllegung

Für Mieter sind Balkonanlagen besonders attraktiv, da sie bei einem Umzug mitgenommen werden können. In diesem Fall müssen die Betreiber jedoch den neuen Standort der Anlage im MaStR aktualisieren, während das Datum der erstmaligen Inbetriebnahme unverändert bleibt.

Befindet sich der neue Standort in einem anderen Netzgebiet, müssen Sie den neuen Netzbetreiber im Marktstammdatenregister einfügen und den vorherigen löschen. Wenn jemand sein Balkonkraftwerk verkauft, muss dies im MaStR als „Betreiberwechsel“ vermerkt werden.

Wer seine Erzeugungsanlage dauerhaft stilllegt, muss dies ebenfalls im MaStR melden. Die Bundesnetzagentur weist ausdrücklich darauf hin, dass stillgelegte Anlagen – im Gegensatz zu möglicherweise irrtümlich erstellten Duplikaten – nicht gelöscht werden sollten. Sie verbleiben aus energiestatistischen Gründen im Marktstammdatenregister.

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